Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzen- und Kleintierpension:

  1. Die Pension gewährleistet, ihr Tier in vollem Umfang zu verpflegen und zu versorgen.
  2. Es wird in der Pension die tierschutzgerechte Unterbringung ihres Tieres sowie ausreichen Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeit garantiert.
  3. Bei Auftritt von Krankheit des Tieres erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, die notwendige ärztliche Versorgung von einem Tierarztvornehmen zu lassen. Bei nicht Bekanntsein des Haustierarztes oder bei dessen Abwesenheit wird das Tier in der Praxis Frau Dr. Börngen behandelt. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
  4. Es werden keine Kosten übernommen, die durch Krankheit, Verletzung, Unfall, Tod oder Entlaufen entstehen, es sei denn die Aufsichtspflicht wurde verletzt. Der Tierhalter trägt hierbei die Beweislast.
  5. Der Tierhalter ist dazu verpflichtet alle Unarten, Aggressionen, Eigenheiten, Krankheiten, Medikamentengaben …anzugeben.
  6. Bei Pensionsantritt muss das Tier über einen vollständigen Impfschutz, eine aktuelle Wurmkur und eine aktuelle Parasitenprophylaxe verfügen. Der Impfausweis und die ärztliche Bescheinigung sind am Aufnahmetag vorzulegen.
  7. Bei Infektionen des Tieres zu Beginn der Pensionsaufnahme und deren Übertragung auf andere Pensionseinwohner trägt der Besitzer die Folgekosten (Desinfektion, Behandlung der anderen mitinfizierten Tiere).
  8. Für die Unterbringung von Tieren gelten die im jeweiligen Vertrag festgelegten Preise pro Tag und sind bei Abholung der Tiere zu bezahlen.
  9. Bei Nichtabholung der Tiere zum vereinbarten Termin behalten wir uns vor das Tier nach einer Frist von 3 Tagen dem örtlichen Tierheim zu übergeben. Die Kosten dafür trägt der Tierbesitzer. Zu diesem Zeitpunkt endet dann auch der Vertrag über die Betreuung des Tieres.
  10. Für Decken und Spielsachen, die den Tieren mitgegeben wurden, für deren Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet.
  11. Stornogebühren: Bis 30 Tage vor Pensionsantritt kostenfrei, 22.-29. Tag vor Pensionsantritt 20%, 15.-21. Tag vor Pensionsantritt 40%, 8.-14. Tag vor Pensionsantritt 60%, 3.-7. Tag vor Pensionsantritt 80%, Nichterscheinen -2. Tag vor Pensionsantritt 100% der Pensionskosten.
  12. Der Bring- und Abholtag werden je als 1 voller Tag abgerechnet.
  13. Die benötigten Daten zur Pensionsabwicklung werden bei uns gespeichert. Es werden alle Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand der Hundeschule Altenburg sowie der Kleintierpension ist Altenburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.